Sicherheits- und Gesundheitsschutzleistungen bieten wir im Rahmen unserer Kooperation mit B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH an. Die Leistungen umfassen sowohl die Planungs- als auch die Ausführungsphase nach Baustellenverordnung.

Planungsphase

  • Unterstützung und Beratung der Planungsbeteiligten zu den Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für das Bauvorhaben und Aufzeigen möglicher Gefahrenstellen
  • Vorankündigung an das Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz
  • Erstellen des SiGe–Plans
  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach RAB31 vor Einrichtung der Baustelle mit Aufführung der anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen für die einzelnen Arbeiten und Gewerke
  • Fortschreibung des Sige-Plans in der Bauphase je nach Erfordernis
  • Erstellen der Baumerkmalsakte bzw. der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk nach RAB32. Aufführung der zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten wie z.B. Wartungsarbeiten, Inspektionsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten u.s.w.

Bauphase / Ausführungsphase

Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen den Planungsbeteiligten und den gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätigen Unternehmen. Dies geschieht insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Einhaltung des SiGe-Planes und der Baustellenverordnung auf der Baustelle.

Auf den Ortsterminen auf der Baustelle erfolgen weiterhin koordinierende Tätigkeiten wie z.B.:

  • Überprüfung, ob Gefahrenstellen gekennzeichnet sind
  • Kontrolle gemeinsam genutzter Sicherheitseinrichtungen
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten, sowie gegenüber Dritten
  • Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen der einzelnen Unternehmer
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und –Besprechungen, dabei achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen.
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und Ihren Subunternehmern vor Beginn der Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate) und Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber / Gewerke (Unterweisung und Dokumentation)
  • Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke/Arbeitgeber
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
  • Fortschreibung der Baumerkmalsakte mit Unterlagen mit den Merkmalen des Bauwerks