Bei Uneinigkeiten bezüglich der Wohnfläche (z.B. zwischen Mieter und Vermieter) oder bei der Erstellung einer Teilungserklärung sowie beim Aufsetzen neuer Mietverträge ist die Wohnfläche richtig und genau zu ermitteln.
Hierbei erstellen wir ein Aufmaß und Berechnen die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (“Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche” WoFlV).