Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen der kontinuierlichen Überprüfung durch die jeweilige Kammer.
[…]. Sie sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden[…] . (Gewerbeordnung § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen)
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsproben und Weiterbildungsmaßnahmen garantieren eine hohe Qualität der Gutachten.
Bauschadenbewertung
Die DEKRA Zertifizierung wird in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren wiederholt. Für die Rezertifizierung sind Arbeitsproben und Weiterbildungsnachweise einzureichen.
Die letzte Rezertifizierung fand 2017 statt.