Das Marktwertgutachten wird gemäß § 194BauGB und besteht aus dem für Gerichte üblichen Umfang (in der Regel mindestens 30 Seiten). Es beinhaltet eine nachvollziehbare Objektbeschreibung sowie die Wiedergabe des Bewertungsablaufs. Die Wahl des jeweiligen Ermittlungsverfahrens wird detailliert erläutert. Der daraus abgeleitete rechtssichere Marktwert dient beispielsweise zur Verwendung in steuerlichen Angelegenheiten, beim Finanzamt, Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen, zur Vermögensübersicht oder Zwangsversteigerungen.

Laut § 194 BauGB wird “[…] der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten […] zu erzielen wäre.”

Der Verkehrswert wird mittels eines geeigneten Verfahrens ermittelt (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) das der wahrscheinlichsten Nutzung im nächsten Kauffall entspricht und mit Unterstützung eines zweiten Verfahrens kontrolliert.

Durch Gewichtung der einzelnen Verfahrensergebnisse unter der Berücksichtigung der Qualität der Eingangsdaten wird der endgültige Verkehrswert am Wertermittlungsstichtag bestimmt.

Verwendungszweck

  • Steuer- und Finanzbehörden
  • Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Vermögensübersicht
  • etc.

Leistung

  • Ausführliches Gutachten zur Vorlage bei Gericht
  • Aussagekräftige Fotodokumentation
  • Ausführliche Objektbeschreibung (Lage, Ausstattung, Gebäudesubstanz, Infrastruktur, Grund- und Bodenbeschreibung)