Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist immer dann gefragt, wenn es darum geht einen unabhängigen Wert für ein Objekt zu erhalten.  Dies ist in der Regel der Fall im Rahmen von:

  • Erbfällen
  • Scheidungen
  • Kauf- und Verkaufsverhandlungen
  • Streitigkeiten vor Gericht
  • Beleihung eines Grundstücks
  • Steuerliche Anlässe
    • Ehescheidungen
    • Schenkungssteuer
    • Erbschaftssteuer
    • Kaufpreisaufteilung